NOTARIAT

Allgemein

Die Tätigkeiten eines Notars sind so vielseitig wie die Probleme der Rechtssuchenden. Hier finden Sie einige Beispiele. Weitergehende Informationen zur notariellen Tätigkeit Notariat finden Sie in den Internetauftritten der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) und der Westfälischen Notarkammer (www.westfaelische-notarkammer.de).

  • Immobilienkaufverträge
  • Testamente und Erbverträge
  • Handels – und Gesellschaftsrecht
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenregelungen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Beglaubigungen
  • Elektronischer Rechtsverkehr

Notare

Ralf Mitschke

Rechtsanwalt und Notar

VITA
Jeder Mensch hat seine eigenen Fähigkeiten. Er wird sich als Handwerker, Facharbeiter, Arzt, Anwalt, Manager oder in jedem anderen Beruf stets bemühen, gute Arbeit zu leisten. Das ist kein Grund für Überheblichkeit gegenüber anderen Mitmenschen, die andere Fähigkeiten haben.

In meinem Beruf ist persönliches Vertrauen absolut wichtig für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Auch wenn wir uns erst kennenlernen müssen, sollen Sie wissen, dass Sie es nicht nur mit einem Notar als Amtsträger zu tun haben, sondern Ihnen ein normaler Mensch gegenüber sitzt.

Ich bin am 16.10.1956 geboren, verheiratet und Vater einer Tochter. Ich habe in Münster studiert und bin seit meinem zweiten Staatsexamen im Jahre 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Kanzlei habe ich gemeinsam mit meiner Frau, einer ausgebildeten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, im Jahr 1988 in meiner Heimatstadt Werdohl aufgebaut. Im Jahr 1993 wurde ich zum Notar bestellt. Seit 2005 betreiben wir die Kanzlei am jetzigen Standort.

In meiner Freizeit widme ich mich meiner Familie und meinem Hund, wandere und fahre gern Mountainbike.

Mark Hantelmann, LL.M.
Rechtsanwalt und Notar

VITA
Ich bin in Werdohl geboren und in Neuenrade aufgewachsen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften sowie dem 1. Staatsexamen an der Universität Osnabrück absolvierte ich zunächst ein Masterstudium am Institut für Finanz- und Steuerrecht ebenfalls an der Universität Osnabrück. Daher stammt auch der Namenszusatz LL.M. (Master of Laws).

Bereits nach dem 1. Staatsexamen war ich als freier Mitarbeiter in einer mittelständischen, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück tätig. Nach dem anschließenden Referendariat und dem 2. Staatsexamen wurde ich im Jahre 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und habe mich in meiner Heimatstadt Neuenrade mit meiner eigenen Kanzlei selbständig gemacht. Diese fungiert heute als Zweigstelle unserer Kanzlei in Neuenrade.

Im Sommer 2016 haben wir unsere Kanzleien zur jetzigen Kanzlei Mitschke, Hantelmann und Partner zusammengeschlossen. Am 13. September 2017 wurde ich dann vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Hamm zum Notar mit Amtssitz in Werdohl bestellt.

Privat sind meine Steckenpferde neben der Fotografie vor allem die Kommunalpolitik, bei der ich im Rat der Stadt Neuenrade sowie im Kreistag des Märkischen Kreises als Abgeordneter aktiv bin. Ansonsten kann man mich in der Freizeit häufig wandernd unterwegs in den Sauerländer Wäldern antreffen.

Kompetenzen

Immobilienverträge

Informationen
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht erwerben oder veräußern? Der Vertragsabschluss bedarf der notariellen Beurkundung. Der Notar wird in einem ersten Beratungsgespräch den Inhalt des abzuschließenden Vertrages mit den Parteien besprechen und einen Entwurf erstellen, den er ihnen zukommen lässt. Vor der eigentlichen Beurkundung des Vertrages und auch während der Beurkundung wird er Ihre Fragen zu den oft für Laien schwer verständlichen juristischen Begriffen und Formulierungen beantworten. Ist der Vertrag abgeschlossen, sorgen der Notar und seine Fachangestellten für den Vollzug des Vertrages im Grundbuch und alle vorgeschriebenen Mitteilungen an Ämter und Behörden. Der Notar ist dabei zur absoluten Neutralität verpflichtet und wird durch die Gestaltung des Vertrages mögliche Streitigkeiten zwischen den Parteien vermeiden.

Testamente

Erbverträge

Informationen
Unser Erbrecht ist kompliziert. Ihr Notar ist der richtige Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen Erbfolge und ihrer Änderung durch Testament oder Erbvertrag. Testamente sollten Sie in notarieller Form errichten, wenn Immobilienbesitz vorhanden ist oder komplizierte Regelungen gewünscht sind. Erbverträge bedürfen kraft Gesetzes der notariellen Beurkundung. Der Notar wird die Rechtslage mit Ihnen besprechen, Ihren letzten Willen ermitteln und juristisch korrekt umsetzen. Er sorgt für die Hinterlegung Ihres Testamentes oder Erbvertrages beim Amtsgericht und seine Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer www.testamentsregister.de. Falls Sie bei einem Sterbefall einen Erbschein benötigen, wird der Notar den entsprechenden Antrag formulieren, beurkunden und dem Nachlassgericht zuleiten. Bei einem überschuldeten Nachlass hilft Ihnen der Notar, durch Ausschlagung der Erbschaft eine Übernahme der Schulden zu vermeiden.

Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Informationen
Sie wollen eine Firma gründen und diese im Handelsregister eintragen lassen? Sie haben bereits eine Firma und suchen eine passendere Rechtsform? Sie wollen GmbH- Anteile erwerben oder veräußern? In all diesen Fällen empfiehlt sich der Besuch beim Notar, wenn die notarielle Abwicklung nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, wie fast überall im Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Daten zum Handelsregister werden heute nur noch auf sicherem elektronischem Weg übermittelt, Schriftverkehr mit dem Handelsregister funktioniert nur noch in seltenen Einzelfällen. Der Notar wird Sie in allen gesellschaftsrechtlichen und firmenrechtlichen Fragen beraten, die notwendigen Verträge gestalten und für die korrekte Anmeldung aller notwendigen Daten und Fakten im Handelsregister sorgen.

Eheveträge

Scheidungsregelungen

Informationen
Manchmal empfiehlt es sich, vor und in der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Sie können darin Ihren Güterstand vereinbaren und ändern, Unterhaltsfragen und den Versorgungsausgleich regeln und alle Vereinbarungen treffen, die spätere Streitigkeiten vermeiden. Eheverträge müssen notariell beurkundet werden. Kommt es zur Trennung und Scheidung, kann eine notarielle Vereinbarung zu allen Folgesachen helfen, streitige Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten zu ersparen, vorausgesetzt, Sie wollen sich einvernehmlich trennen. Der Notar wird keinen von Ihnen einseitig vertreten, sondern gemeinsam mit Ihnen eine ausgewogene und faire Vereinbarung erarbeiten.

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Informationen
Sie haben alles gut im Griff und geregelt. Was aber, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig werden. Hier hilft oft eine notarielle Vollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson beauftragen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Der Notar wird mit Ihnen den Umfang der Vollmacht besprechen, Mißbrauchsmöglichkeiten vermeiden und den Text formulieren. Durch Beurkundung der Vollmacht oder Beglaubigung Ihrer Unterschrift schaffen Sie mit dem Notar klare Verhältnisse für den Fall, dass Sie handlungsunfähig werden. Bei Bedarf wird der Notar die Vollmacht mit einer Patientenverfügung kombinieren, in der Sie selbst bestimmen, wie Sie behandelt werden, falls Sie unheilbar erkranken. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.vorsorgeregister.de.

Beglaubigungen

Informationen
Oft müssen im Rechtsverkehr Unterschriften oder Kopien beglaubigt werden. Auch dafür sind Notare zuständig. Beglaubigt der Notar Ihre Unterschrift, steht fest, dass sie von Ihnen geleistet wurde. Beglaubigt er eine Kopie oder Abschrift, steht die Übereinstimmung mit dem Original rechtsverbindlich fest. Bei Verwendung von Urkunden im ausländischen Rechtsverkehr ist die Beglaubigung oft unerlässlich. Der Notar wird für die Anerkennung der Urkunde oder Unterschrift im Ausland sorgen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Informationen
Die technische Entwicklung im Notariat ist rasant. Während der Schreiber (lat. notare = schreiben) im alten Rom noch Schriftzeichen in seine Tafel meißelte, ist die notarielle Tätigkeit ohne moderne Telekommunikation und das Internet nahezu undenkbar. Die Handelsregisteranmeldungen erfolgen nur noch elektronisch, bald auch die Anmeldungen beim Grundbuchamt. Registereinsichten und Ausdrucke erhält der Notar bereits während der Besprechung an seinem Computer. Falls Sie ebenfalls einen Computer nutzen, erhalten Sie die Urkundenentwürfe gern auch per Email. Das spart Zeit und schont die Umwelt. Der Notar übermittelt Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten an die jeweiligen Register der Bundesnotarkammer. All dies geschieht unter Einsatz moderner EDV auf gesonders geschützten Datenwegen schnell und sicher. Durch ständige Fortbildungen wird der Notar den zunehmenden Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs gerecht.

Kosten

Informationen
Hier gibt es immer Gerüchte und Missverständnisse. Zunächst: Die Kosten notarieller Amtshandlungen sind gesetzlich festgeschrieben. Die Dienstaufsicht des Notars überwacht, ob die Kosten richtig berechnet werden. Sie sind in der gesamten Bundesrepublik gleich hoch, es gibt keinen Wettbewerb unter Notaren, schon gar keine Werbung mit geringeren Kosten. Diese sind wertabhängig. Geht es um höhere Beträge, entstehen auch höhere Kosten, die nach einer Tabelle transparent zu ermitteln sind. Bei niedrigeren Werten sind auch die Notarkosten niedriger, beispielsweise kostet eine komplette Anmeldung zum Vereinsregister mit Änderungen der Vereinssatzung oder Wechsel im Vorstand ca. 60,00 €. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, er wird Sie entsprechend beraten. Oft sind die Notarkosten einer rechtzeitigen Vereinbarung wesentlich geringer als die späteren Anwalts- und Gerichtskosten, die ohne diese Vereinbarung anfallen. Wegen der Kosten brauchen Sie also das Beratungsgespräch beim Notar nicht zu scheuen.
Das Internet birgt sicherlich Gefahren, bei vernünftiger Nutzung aber auch eine Vielzahl nützlicher Informationen. Es würde den Rahmen dieses Auftritts sprengen, Sie über alle Einzelheiten notarieller Tätigkeit und ihres juristischen Zusammenhangs zu informieren. Weitergehende Informationen und einige nützliche Hilfen finden Sie über die nachstehend aufgeführten Links. Für deren Inhalt ist allein der jeweilige Betreiber verantwortlich.

Bundesnotarkammer
www.bnotk.de

Westf. Notarkammer
www.westfaelische-notarkammer.de

Zentrales Vorsorgeregister
www.vorsorgeregister.de

Zentrales Testamenstregister
www.testamentsregister.de

Urteile des Bundesgerichtshofs
www.bundesgerichtshof.de

Gesetzestexte im Internet
www.gesetze-im-internet.de